Einmal mehr bestätigt sich da meine Meinung. Eben surfe ich noch etwas bei immobilienscout24 und schaue nach Wohnungen. Was sehe ich da? Die gleiche Wohnung, die wir heute in Graben-Neudorf besichtigt haben. Die Verkäuferin sagte uns bei der Besichtigung, daß sie die Wohnung privat verkauft (sie annoncierte in den lokalen Werbezeitungen). Eine Frechheit finde ich, daß der Makler Sylvia Ams ohne Beauftragung durch die Eigentümerin auf der Internetplattform die Wohnung auch noch 11.000 preiswerter und natürlich nur mit einem Bild von der Außenfasade des Gebäudes anbietet.
Die Verkäuferin war uns so sympatisch, daß wir sie morgen darüber informieren werden.
Edit: Jochen hat mir eben einen Link geschickt, dessen Inhalt seine Fragen beantwortet. Ein Makler, der eine Wohnung ohne Beauftragung anbietet kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das Risiko gehen anscheinend einige Makler gerne ein, um die Provision einzutreichen. Noch ein Grund mehr für mich, die Verkäuferin der Wohnung heute Nachmittag zu informieren.
Edit: Nach einem Anruf bei der Verkäuferin, besteht eine Einwilligung ihrerseits darüber, daß AMS die Wohnung bewerben darf. Allerdings nur im Internet und für 158.000 €. Ich ziehe hiermit das "ohne Beauftragung" zurück.
Was ich nun nicht mehr vestehe ist, wie sie als Eigentümer ein Zustandekommen eines Vertrages zwischen Käufer und Makler verhindern kann, wenn er ihn nicht beauftragt hat. (siehe Link).
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